Das Diagnosehaus ist gem. § 3 ELGA-VO 2015 verplichtet, Befunde bildgebender Diagnostik in ELGA zu speichern. Es besteht zudem eine Zugriffsmöglichkeit auf ELGA-Gesundheitsdaten, die von anderen ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern gespeichert wurden.
Über das ELGA-Portal auf www.gesundheit.gv.at können Sie auf Ihre in ELGA gespeicherten Gesundheitsdaten zugreifen. Für den Einstieg benötigen Sie ID Austria oder EU-Login. Sie können auch über die ELGA-Ombudsstelle, die Standorte in jedem Bundesland errichtet hat, erfahren, welche Gesundheitsdaten von Ihnen in ELGA verfügbar sind und wer wann auf diese zugegriffen hat. Zudem steht Ihnen auch die eHealth-Servicestelle als Auskunftsstelle gemäß Art. 15 DSGVO zur Verfügung – dort erhalten Sie Informationen über die von Ihnen gespeicherte personenbezogene Daten. Jede Verwendung von ELGA – egal von welcher Person oder Einrichtung – wird von einem Protokollierungssystem aufgezeichnet. Sie können somit jederzeit alle Zugriffe lückenlos nachvollziehen.
Sie selbst und Ihre behandelnde Ärztin / Ihr behandelnder Arzt (und generell Gesundheitsdiensteanbieter, die per Gesetz definiert sind: z.B. Zahnärzte, Ärzte) können Ihre ELGA verwenden. Jeder Zugriff wird protokolliert. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen haben. Sofern Sie der Teilnahme an ELGA widersprochen haben, werden von Ihnen keine Gesundheitsdaten in ELGA gespeichert.
Nein! Das persönliche Gespräch ist nicht ersetzbar; während des Gesprächs kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt jedoch bereits Ihre in ELGA gespeicherten Gesundheitsdaten einsehen. So kann ein gesamtheitlicher Überblick über Ihre Gesundheitsdaten ermöglicht werden.
Durch ELGA werden eBefunde und Medikationsdaten für Sie und Ihr Behandlungsteam in der Krankenanstalt einseh- und verfügbar.Sie müssen daher die in ELGA verfügbar gemachten eBefunde nicht mehr in Papierform bei sich aufbewahren und mitbringen. ELGA stellt Ihnen außerdem eine Liste aller Medikamente, die Ihnen verschrieben bzw. an Sie abgegeben worden sind, zur Verfügung („eMedikationsliste“). Damit wird das Risiko gesenkt, dass Ihnen zukünftig ein falsches Medikament verschrieben wird.
Sie haben das Recht, jederzeit Ihre ELGA zu verwenden. Sie haben u.a. das Recht, Ihre ELGA-Gesundheitsdaten zu sperren, zu entsperren, zu löschen bzw. ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter für die Einsicht in Ihre ELGA zu sperren, zu entsperren oder einfach nur die Zugriffsdauer zu verkürzen. Für bestimmte ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter des besonderen Vertrauens kann die Zugriffsdauer auf bis zu ein Jahr verlängert werden. All diese Einstellungen können Sie selbst vornehmen oder sich dabei durch die ELGA-Ombudsstelle unterstützen lassen.
Sie haben auch das Recht, der Verwendung von ELGA zu widersprechen, also sich ganz von ELGA oder einzelnen Arten von ELGA-Gesundheitsdaten (eBefund oder eMedikation) abzumelden. In diesem Fall werden alle davon betroffenen Daten unwiderruflich gelöscht. In dieser Zeit werden auch keine neuen ELGA-Gesundheitsdaten aufgenommen. Sie können sich jederzeit wieder anmelden. Alle diese Vorgänge sind im Protokollierungssystem vermerkt. Sie selbst können keine eBefunde oder Medikationsdaten in ELGA speichern.
Nein, weil Sie vom Gesetz vor Benachteiligung geschützt sind. Sie dürfen weder beim Zugang zur medizinischen Versorgung noch hinsichtlich der Kostentragung benachteiligt werden. Allerdings liegt es in Ihrer Verantwortung, falls wegen des Fehlens dieser Daten eine (zukünftige) Behandlung gar nicht oder nicht ausreichend erbracht werden kann. Die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sind nicht verpflichtet, Sie zu fragen, ob Sie ELGA-Gesundheitsdaten ausgeblendet bzw. gesperrt oder gelöscht haben.
Der situative Opt-out ermöglicht es Ihnen als Patient:in, einzelne Befunde oder Besuche von der Speicherung in ELGA auszuschließen – etwa eine bestimmte Untersuchung in unserer Radiologie. Dies bedeutet, dass der jeweilige Befund nicht in Ihrer ELGA-Akte gespeichert wird und somit auch nicht von anderen behandelnden Ärzt:innen eingesehen werden kann.
Werktags Mo bis Fr von 7:00 bis 17:00 Uhr
050 124 44 11
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